Scheinwerfereinstellgerät
Scheinwerfereinstellgeräte nach Scheinwerfer-Prüfrichtlinie §29 StVZO
Nach der neuen HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie nach §29 StVZO dürfen seit 1.Januar 2014 nur noch Scheinwerfereinstellgeräte eingebaut werden, die dieser Norm entsprechen. Für alle bestehenden Lichteinstellgeräte wurde ein Bestandsschutz bis 31.Dezember 2017eingerichtet. Das bedeutet, dass ab Januar 2018 alle alten Anlagen ausgetauscht oder stillgelegt sein müssen.
Anforderungen an moderne Scheinwerfereinstellgeräte
Neue Lichteinstellgeräte sind kalibrierfähig und werden den modernen Anforderungen zum Scheinwerfer einstellen gerecht. Das bedeutet, dass auch Xenon-, LED oder Laser-Scheinwerferanlagen eingestellt werden können, denn die Geräte filtern den störenden Blausaum heraus und definieren somit die exakte Hell-Dunkel-Grenze. Mit den alten Lichteinstellgeräten war dies nicht möglich.
Ausstattung von Lichteinstellgeräten
Die heutigen Scheinwerfereinstellgeräte verfügen über Ausstattungsmerkmale wie ein digitales Luxmeter, Touchscreen, hochwertige Fresnellinse, CMOS-Camera, Kreuzlaser, USB-Schnittstelle und vieles mehr.
Im Spitzensegment finden Sie dann Hauptmerkmale, die High End Technik sind. Die absolute Neuheit ist eine automatische Messplatzkompensierung mit der unebener Boden ausgeglichen wird. Die Schwierigkeiten, die die HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie bei vielen Werkstätten hervorgerufen hat, sind damit nichtig. Denn diese Hightech Geräte gleichen Unebenheiten einfach aus.